Richtige Entsorgung für Elektronische Altgeräte

Bedeutung des durchgestrichenen
Mülltonnen-Symbols
Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet,
dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese
Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall‚ getrennten Erfassung zuzuführen, d.h.
Altgeräte sind getrennt vom Hausmüll zu
entsorgen. Nicht vom Altgerät umschlossene
Altbatterien oder Altakkumulatoren sowie Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Altgerät entfernt werden können, müssen vorher zerstörungsfrei entnommen und getrennt entsorgt werden. Ein Balken unter der Mülltonne
bedeutet, dass das Produkt nach dem 13. August 2005 in
Verkehr gebracht wurde.
Möglichkeiten der Rückgabe
von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten können diese aufgrund der
Pflicht zur unentgeltlichen Rücknahme bei Vertreibern
abgeben. Dies sind im Einzelnen:
• Größere Elektrofachmärkte (also Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und
Elektronikgeräte von mindestens 400 m2).
• Lebensmittelläden mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 m2, die mehrmals pro Jahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und
auf dem Markt bereitstellen.
• Diese Händler müssen beim Verkauf eines neuen
Elektrogeräts ein Altgerät der gleichen Art kostenfrei
zurücknehmen (1:1-Rücknahme); dies gilt auch für
Lieferungen nach Hause.
• Diese Händler müssen bis zu drei kleine Altgeräte
(keine äußere Abmessung größer als 25 cm) kostenfrei im Verkaufsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe
zurücknehmen, ohne dass dies an einen Neukauf
geknüpft werden darf (0:1-Rücknahme).
• Rücknahmepflichten gelten auch für den Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme
im privaten Haushalt nur für Großgeräte (eine
Kantenlänge > 50cm) gilt; für die 1:1-Rücknahme von
Lampen, Kleingeräten und kleinen ITK-Geräten sowie
die 0:1-Rücknahme müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum
Endverbraucher bereitstellen.
Besitzer von Altgeräten können diese auch im Rahmen
der durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten
abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung
sichergestellt ist.
Hinweistext nach § 18 BattG:
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf
Batterien oder Akkumulatoren besagt, dass diese am
Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt
werden dürfen. Sofern Batterien oder Akkumulatoren
Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen
unterhalb des Symbols des durchgestrichenen Mülleimers. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien
und Akkumulatoren nach Gebrauch zurückzugeben.
Sie können dies kostenfrei im Handelsgeschäft oder bei
einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe tun. Adressen
geeigneter Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt oder Kommunalverwaltung erhalten.
Batterien können Stoffe enthalten, die schädlich für
die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind. Besondere Vorsicht ist aufgrund der besonderen Risiken
beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien geboten.
Durch die getrennte Sammlung und Verwertung von
alten Batterien und Akkumulatoren sollen negative
Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche
Gesundheit vermieden werden.
Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus
alten Batterien soweit wie möglich, z.B. indem Sie
Batterien mit längerer Lebensdauer oder aufladbare
Batterien bevorzugen. Bitte vermeiden Sie die Vermüllung des öffentlichen Raums, indem Sie Batterien
oder batteriehaltige Elektro- und Elektronikgeräte nicht
achtlos liegenlassen. Bitte prüfen Sie Möglichkeiten,
eine Batterie anstatt der Entsorgung einer Wiederverwendung zuzuführen, beispielsweise durch die Rekonditionierung oder die Instandsetzung der Batterie.