Bedeutung des durchgestrichenen 
Mülltonnen-Symbols


Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet, 
dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese 
Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall‚ getrennten Erfassung zuzuführen, d.h. 
Altgeräte sind getrennt vom Hausmüll zu 
entsorgen. Nicht vom Altgerät umschlossene 
Altbatterien oder Altakkumulatoren sowie Lampen, die 
zerstörungsfrei aus dem Altgerät entfernt werden können, müssen vorher zerstörungsfrei entnommen und getrennt entsorgt werden. Ein Balken unter der Mülltonne 
bedeutet, dass das Produkt nach dem 13. August 2005 in 
Verkehr gebracht wurde.


Möglichkeiten der Rückgabe 
von Altgeräten


Besitzer von Altgeräten können diese aufgrund der 
Pflicht zur unentgeltlichen Rücknahme bei Vertreibern 
abgeben. Dies sind im Einzelnen:
• Größere Elektrofachmärkte (also Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und 
Elektronikgeräte von mindestens 400 m2).
• Lebensmittelläden mit einer Gesamtverkaufsfläche 
von mindestens 800 m2, die mehrmals pro Jahr oder 
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und 
auf dem Markt bereitstellen.
• Diese Händler müssen beim Verkauf eines neuen 
Elektrogeräts ein Altgerät der gleichen Art kostenfrei 
zurücknehmen (1:1-Rücknahme); dies gilt auch für 
Lieferungen nach Hause.
• Diese Händler müssen bis zu drei kleine Altgeräte 
(keine äußere Abmessung größer als 25 cm) kostenfrei im Verkaufsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe 
zurücknehmen, ohne dass dies an einen Neukauf 
geknüpft werden darf (0:1-Rücknahme).
• Rücknahmepflichten gelten auch für den Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme 
im privaten Haushalt nur für Großgeräte (eine 
Kantenlänge > 50cm) gilt; für die 1:1-Rücknahme von 
Lampen, Kleingeräten und kleinen ITK-Geräten sowie 
die 0:1-Rücknahme müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum 
Endverbraucher bereitstellen.
Besitzer von Altgeräten können diese auch im Rahmen 
der durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger 
eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten 
abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung 
sichergestellt ist. 


Hinweistext nach § 18 BattG:


Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers auf 
Batterien oder Akkumulatoren besagt, dass diese am 
Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt 
werden dürfen. Sofern Batterien oder Akkumulatoren 
Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen 
unterhalb des Symbols des durchgestrichenen Mülleimers. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien 
und Akkumulatoren nach Gebrauch zurückzugeben. 
Sie können dies kostenfrei im Handelsgeschäft oder bei 
einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe tun. Adressen 
geeigneter Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt oder Kommunalverwaltung erhalten. 
Batterien können Stoffe enthalten, die schädlich für 
die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind. Besondere Vorsicht ist aufgrund der besonderen Risiken 
beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien geboten. 
Durch die getrennte Sammlung und Verwertung von 
alten Batterien und Akkumulatoren sollen negative 
Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche 
Gesundheit vermieden werden. 
Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus 
alten Batterien soweit wie möglich, z.B. indem Sie 
Batterien mit längerer Lebensdauer oder aufladbare 
Batterien bevorzugen. Bitte vermeiden Sie die Vermüllung des öffentlichen Raums, indem Sie Batterien 
oder batteriehaltige Elektro- und Elektronikgeräte nicht 
achtlos liegenlassen. Bitte prüfen Sie Möglichkeiten, 
eine Batterie anstatt der Entsorgung einer Wiederverwendung zuzuführen, beispielsweise durch die Rekonditionierung oder die Instandsetzung der Batterie.


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